Die jeweilige Löschleistung von Feuerlöschern wird zur einheitlichen Vergleichbarkeit in so genannten Löschmitteleinheiten bzw. Ratings angegeben.

Als Ratings bezeichnet man die Zahl neben der jeweiligen angeführten Brandklasse (A, B oder F, für Brandklasse C gibt es keine Ratings) im Kopfbereich des Bedienschildes am Feuerlöscher.

Jeder Feuerlöscher wird somit - vor Markteinführung - unter jeweils gleichen Prüfbedingungen geprüft (für die Brandklasse A wird die Länge - in Dezimeter - eines Holzstapel angegeben (in 11 Schichten geschlichtet, 50cm breit und 56 cm hoch; für die Brandklassen B und F eine Flüssigkeitsmenge in Liter).

Anzumerken ist, dass es nicht jede Zahl möglich ist:
Brandklasse A: 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 43A, 55A
Brandklasse B: 8B, 13B, 21B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B
Brandklasse F: 5F, 25F, 40F, 75F

Diese Ratings entsprechen Löschmitteleinheiten (LE) – siehe Tabelle. Sollte der Feuerlöscher für mehr Brandklassen geeignet sein - jedoch unterschiedliche Löschmitteleinheiten in den jeweiligen angeführten Brandklassen erreichen - entspricht der Feuerlöscher der jeweils niedrigsten Einstufung (z.B. 34A = 10LE, 233B = 15LE, der Feuerlöscher entspricht also 10 LE)

Löschmittel-einheiten Brand-klasse A Brand-klasse B
1 5 A 21 B
2 8 A 34 B
3 - 55 B
4 13 A 70 B
5 - 89 B
6 21 A 113 B
9 27 A 144 B
10 34 A -
12 43 A 183 B
15 55 A 233 B

 

Prüfobjekt der Brandklasse A   Prüfobjekt der Brandklasse B
Rating A   Rating B
Prüfobjekt: Genormter Holzstapel aus Kiefernholz, 14 Schichten, Höhe 58cm, Breite 50cm. Die Länge des gelöschten Holzstappels in Dezimetern entspricht der Maßzahl, mit der das Löschvermögen eines Feuerlöschers für die Brandklasse A definiert ist.   Prüfobjekt: Genormter zylindrischer Stahlbehälter eines genau definierten Flüssigkeitsvolumens. Das Flüssigkeitsvolumen des Brannstoffes in Liter (jeweils 2/3 Brennstoff und 1/3 Wasser) entspricht der Maßzahl, mit der das Löschvermögen eines Feuerlöschers für die Brandklasse B definiert ist.
Beispiel: Ein tragbarer Feuerlöscher mit dem Löschvermögen 13A muss mindestens zum Löschen eines genormten Holzstapels von 13 dm Länge geeignet sein.   Beispiel: Ein tragbarer Feuerlöscher mit dem Löschvermögen 89B muss mindestens zum Löschen eines genormten, mit 89 Liter Brandstoff gefüllten Prüfbehälters geeignet sein.

 

Für was werden diese „Löschmitteleinheiten“ herangezogen?

Für Gewerbebetriebe ergibt sich je nach Gewerbefläche und Brandlast eine errechnete Zahl von erforderlichen Löschmitteleinheiten (in Österreich nach TRVB F 124). Diese sind dann mit ausreichend Feuerlöschern (und Wandhydranten) abzudecken.

Kann man als Privatperson auch etwas von den angegebenen „Ratings und „Löschmitteleinheiten“ ableiten?

Mit diesen Ratings bzw. Löschmitteleinheiten können sie alle Feuerlöscher untereinander vergleichen. Somit ist mit Sicherheit nicht nur der Preis ausschlaggebend ob ein Feuerlöscher „besser“ oder „schlechter“ ist. Leicht möglich dass ein 6l Qualitätsschaumlöscher laut Prüfergebnis effektiver ist als ein kostengünstiger 9l Schaumlöscher, obwohl er zumindest auf den ersten Blick 3l (1 Drittel!) weniger Löschmittel aufweist.

Thomas DWORSCHAK - Brandschutz DWORSCHAK, Packer Straße 17, 8501 Lieboch +43 (0)664 / 35 0 35 67 office@brandschutz-dworschak.at Donnerstags von 15:00 - 19:00 oder nach tel. Vereinbarung
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