Brandklasse A
Unter die Brandklasse A fallen alle festen, brennbaren Stoffe. Diese Brennen vor allem mit Glutbildung, daher muss ein Löschmittel eingesetzt werden, welches die Glut ablöscht und nicht nur die Flammen. Das Hauptlöschmittel für diese Klasse ist Wasser. Es können aber auch Schaum- und ABC-Pulverlöscher (Glutbrandpulver) verwendet werden.
Beispiele für Brandklasse A:
Holz, Kohle, Papier, Textilien, Autoreifen, einige Kunststoffe, Stroh
Brandklasse B
Unter die Brandklasse B fallen alle flüssig oder flüssig werdenden, brennbaren Stoffe. Flüssige Stoffe sind z.B.: Benzin, Diesel, usw. Flüssig werdende Stoffe sind z.B.: Kunststoffe wie PVC welche bei Hitzeeinwirkung schmelzen und dadurch flüssig werden. Diese Stoffe brennen ohne Glut nur mit Flammen (es brennt an sich nicht die Flüssigkeit selbst, sondern eine Gasschicht an der Oberfläche der Flüssigkeit). Brände der Brandklasse B dürfen keinesfalls mit Wasser gelöscht werden. Das Wasser würde verdampfen und brennende Flüssigkeitsteilchen mitreißen und es käme zu einer schlagartigen Verpuffung des brennenden Stoffes. Für die Brandklasse B kommen nur erstickende Löschmittel wie z.B.: Schaum und CO2 sowie chemische Löschmittel wie Pulver zum Einsatz.
Beispiele für Brandklasse B:
Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Ether, Lacke, Harz
Brandklasse C
Unter die Brandklasse C fallen alle brennbaren Gase. Diese verbrennen nur unter Flammen ohne Glut. Löschmittel wie Wasser, Schaum und CO2 sind daher unbrauchbar. Gasbrände lassen sich mit ihnen nicht löschen! Hauptlöschmittel für die Brände von Gasen ist Löschpulver (sowohl das universelle ABC Glutbrandpulver wie auch das BC Flammbrandpulver). Im Normalfall sollte ein Gasbrand (wenn keine Gefahr für die Umgebung besteht) nicht abgelöscht werden, denn solange das Gas austritt, aber auch verbrennt, gilt der Gasbrand als kontrolliert. Löscht man jetzt das Feuer ohne die Leckstelle abzudichten (oder die Leitung abzudrehen) strömt das Gas weiter aus, verbrennt aber nicht und es herrscht akute Explosionsgefahr! Daher gilt die Regel (brennendes Gas ist kontrolliertes Gas) einen Gasbrand nach Möglichkeit (wenn keine größere Gefahr besteht) brennen lassen! Achtung, beim abdrehen von Gas besteht die Möglichkeit, dass das Gas in der Gasleitung weiter brennt!
Beispiele für Brandklasse C:
Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, Stadtgas
Brandklasse D
Unter die Brandklasse D fallen brennbare Metalle wie: Natrium, Magnesium und Aluminium. Brände dieser Brandklasse sind zum Glück relativ selten. Wenn es aber zu einem Metallbrand kommt, ist dieser umso schwerer zu löschen! Metalle verbrennen unter sehr hohen Temperaturen (bei weit über 1000°C). Würde man versuchen so einen Brand mit z.B.: Wasser zu löschen, spaltet sich das aufgebrachte Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff. Also Knallgas, welches in weiterer Folge explodieren kann! Einzig verwendbare Löschmittel für Metallbrände, sind ein spezielles Metallbrandpulver oder ganz trockener Sand.
Beispiele für Brandklasse D:
Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierung
Brandklasse F
Unter die Brandklasse F fallen Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in z.B. Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen. Das besondere Verhalten der Speisefette und Speiseöle, die bisher der Brandklasse B zugeordnet waren, hat diese Neuregelung erforderlich gemacht. Fettbrände bergen auf Grund der herrschenden Temperaturen ganz besondere Gefahren und sind relativ schwierig zu beherrschen. Bekannt ist die Gefahr der Fettexplosion bei Kontakt mit Wasser. Bei Ablöschen eines Fettbrandes mit Kohlendioxid oder Pulver kommt es häufig zu Rückzündungen. Aber auch Löschdecken haben sich oft als unzureichend erwiesen, da durch den Dochteffekt ein Durchbrennen der Löschdecke möglich ist.
Beispiele für Brandklasse F:
Speiseöle und Speisefette